Articulate Studio und Abschnitt 508 VPAT zur Barrierefreiheit
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Der Zweck der Vorlage zur freiwilligen Barrierefreiheit von Produkten (VPAT) besteht darin, Vertragspartnern von Behörden und anderen Käufern zu helfen, vorläufige Beurteilungen zur Verfügbarkeit der geschäftlichen elektronischen und Informationstechnologieprodukte und -services mit Funktionen zur Unterstützung der Barrierefreiheit vorzunehmen. Diese VPAT beschreibt, wie die veröffentlichte Ausgabe von Articulate Studio Software den Barrierefreiheitsstandards in Abschnitt 508 entspricht.
Die erste Tabelle enthält einen Überblick über Abschnitt 508 – Barrierefreiheitsstandards. Die nachfolgenden Tabellen enthalten ausführlichere Ansichten für jeden Unterabschnitt. Es gibt drei Spalten in jeder Tabelle. Spalte 1 der Zusammenfassungstabelle beschreibt die Unterabschnitte der Teile B und C der Barrierefreiheitstandards in Abschnitt 508. Die zweite Spalte gibt an, ob der Standard in Studio zutrifft. Die dritte Spalte skizziert die Unterstützung des Standards in Studio. In den folgenden Tabellen enthält die erste Spalte die nummerierten Absätze der Unterabschnitte, die zweite Spalte gibt an, ob die Studio-Ausgabe den beschriebenen Standard unterstützt und die dritte Spalte enthält alle zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen zur Unterstützung des Standards in Studio.
Name des Produkts: Articulate Studio
Kontakt für weitere Informationen: info@articulate.com
Zusammenfassung
Richtlinie | Zutreffend | Compliance |
Abschnitt 1194.21 Softwareanwendungen und Betriebssysteme | Zutreffend | Unterstützt mit Ausnahmen |
Abschnitt 1194.22 Webbasierte Intranet- und Internetinformationen und -programme | Zutreffend | Unterstützt mit Ausnahmen |
Abschnitt 1194.23 Telekommunikationsprodukte | Nicht zutreffend | - |
Abschnitt 1194.24 Video- und Multimediaprodukte | Zutreffend | Unterstützt |
Abschnitt 1194.25 Eigenständige, abgeschlossene Produkte | Nicht zutreffend | - |
Abschnitt 1194.26 Desktop- und tragbare Computer | Nicht zutreffend | - |
Abschnitt 1194.31 Funktionale Leistungskriterien | Zutreffend | Unterstützt |
Abschnitt 1194.41 Informationen, Dokumentation und Support | Zutreffend | Unterstützt |
1194.21 Softwareanwendungen und Betriebssysteme
Kriterien | Unterstützt | Erläuterungen |
(a) Wenn Software auf einem System ausgeführt wird, das eine Tastatur hat, sollen Produktfunktionen von einer Tastatur ausführbar sein, wobei die Funktion selbst oder das Ergebnis der Durchführung einer Funktion als Text erkannt werden kann. | Ja | Vollständige Tastaturunterstützung für alle Funktionen, die als Text erkannt werden können. |
(b) Anwendungen dürfen aktivierte Funktionen von anderen Produkten, die als Barrierefreiheitsfunktionen erkennbar sind und die als Funktionen nach Branchenstandard entwickelt und dokumentiert sind, nicht unterbrechen oder deaktivieren. Anwendungen dürfen auch keine aktivierten Funktionen eines Betriebssystems, die als Barrierefreiheitsfunktionen angegeben sind, wenn die Anwendungsprogrammierschnittstelle für diese Funktionen vom Hersteller des Betriebssystems dokumentiert und dem Produktentwickler zur Verfügung gestellt wurde, unterbrechen oder deaktivieren. | Ja | Studio unterbricht und deaktiviert keine Barrierefreiheitsfunktionen. |
(c) Ein gut definierter Bildschirmhinweis auf den aktuellen Fokus muss angegeben sein, der zwischen interaktiven Benutzeroberflächenelementen wechselt, wenn sich der Eingabefokus ändert. Der Fokus wird programmgesteuert verfügbar gemacht, damit die Unterstützungstechnologie den Fokus und Fokusänderungen verfolgen kann. | Ja | Studio zeigt einen gelben Rahmen um die Form an, die im aktuellen Fokus steht, und meldet diesen an die Unterstützungstechnologie. |
(d) Der Unterstützungstechnologie müssen genügend Informationen über ein Element der Benutzeroberfläche wie Identität, Vorgang und Zustand des Elements zur Verfügung stehen. Wenn ein Programmelement durch ein Bild dargestellt wird, müssen die vom Bild dargestellten Informationen auch als Text verfügbar sein. | Ja | Studio meldet Objektart, Zustand und Beschreibung an die Unterstützungstechnologie. |
(e) Wenn Bitmap-Bilder verwendet werden, um Steuerelemente, Statussymbole oder andere Programmelemente zu identifizieren, müssen diese Bilder in der gesamten Anwendung eine konsistente Bedeutung haben. | Ja, autorengesteuert | Die Person, welche die Kurse in Studio erstellt, kann wahlweise diesen Standards entsprechen. |
(f) Textinformationen werden über die Betriebssystemfunktionen für die Textanzeige bereitgestellt. Die mindestens zur Verfügung gestellten Informationen sind Textinhalte, Position der Texteinfügemarke und Textattribute. | Ja, mit Ausnahmen | Studio stellt der Unterstützungstechnologie Textinformationen zur Verfügung, mit Ausnahme der Position der Texteinfügemarke und der Textattributinformationen. |
(g) Anwendungen überschreiben nicht den vom Benutzer ausgewählten Kontrast und die Farbauswahl oder andere individuelle Anzeigeattribute. | No | Studio übernimmt keine Benutzeranzeigeeinstellungen. |
(h) Wenn Animationen angezeigt werden, sind die Informationen auf Wunsch des Benutzers in mindestens einem nicht animierten Präsentationsmodus anzeigbar. | Ja, autorengesteuert | Animationen sind optional. Die Person, welche die Kurse in Studio erstellt, kann Alternativen bereitstellen. |
(i) Es wird nicht ausschließlich Farbcodierung verwendet, um Informationen zu vermitteln, Aktionen anzuzeigen, zu Reaktionen aufzufordern oder zwischen visuellen Elementen zu unterscheiden. | Ja, autorengesteuert | Es wird nicht ausschließlich Farbcodierung verwendet, um Informationen im Player zu vermitteln. Die Person, welche die Kurse in Studio erstellt, kann wahlweise diesen Standards entsprechen. |
(j) Wenn ein Produkt einem Benutzer ermöglicht, die Farb- und Kontrasteinstellungen anzupassen, werden mehrere Farbauswahlmöglichkeiten für verschiedene Kontrastebenen angeboten. | Ja, autorengesteuert | Studio bietet eine Vielzahl von Farbauswahlmöglichkeiten, die verschiedene Kontrastebenen ergeben. Personen, welche die Kurse in Studio erstellen, wählen Kontrastebenen für Objekte und den Studio Player aus. |
(k) Die Software verwendet keine aufleuchtenden oder blinkenden Texte, Objekte oder andere aufleuchtende, blinkende Elemente mit einer Frequenz höher als 2 Hz und niedriger als 55 Hz. | Ja, autorengesteuert | Animationen sind optional. Standardmäßig blinkt nichts. |
(l) Wenn digitale Formulare verwendet werden, muss das Formular Personen, die unterstützende Technologie verwenden, Zugriff auf die Informationen, Feldelemente und Funktionen zum Ausfüllen und Absenden des Formulars ermöglichen, einschließlich aller Anweisungen und Hinweise. | Ja | Formularsteuerelemente stellen der Unterstützungstechnologie alle Daten zur Verfügung. Die Person, welche die Kurse in Studio erstellt, kann Anweisungen und Hinweise entsprechend dem Standard bereitstellen. |
1194.22 Webbasierte Intranet- und Internetinformationen und -programme
Kriterien | Unterstützt | Erläuterungen |
(a) Ein Textäquivalent für jedes Element, bei dem es sich nicht um Text handelt, wird bereitgestellt (z. B. über "Alt", "Longdesc" oder im Inhalt des Elements). | Ja | Alle Nicht-Text-Elemente bieten entsprechende Textäquivalente für die Unterstützungstechnologie, die vom Kursautor angepasst werden können. |
(b) Entsprechende Alternativen für alle Multimediapräsentationen werden mit der Präsentation synchronisiert. | Ja, autorengesteuert | Die Person, welche die Kurse in Studio erstellt, kann mit einigen Einschränkungen Textuntertitel für Audio und Video bereitstellen. |
(c) Webseiten werden so entworfen, dass alle Informationen, die mit Farbe vermittelt werden, auch ohne Farbe sichtbar sind, z. B. durch Kontext oder Markups. | Ja, autorengesteuert | Kursautoren können Kurse erstellen, in denen nicht nur die Farbe Informationen vermittelt. |
(d) Dokumente werden so entworfen, dass sie ohne zugeordnetes Stylesheet gelesen werden können. | Ja | Stylesheets sind nicht erforderlich. |
(e) Redundante Textlinks liegen für jede aktive Region einer serverseitigen Imagemap vor. | Nicht zutreffend | Studio erstellt keine serverseitigen Imagemaps. |
(f) Clientseitige Imagemaps werden statt serverseitigen Imagemaps bereitgestellt, es sei denn, die Regionen können nicht mit einer verfügbaren geometrischen Form definiert werden. | Nicht zutreffend | Studio erstellt keine clientseitigen Imagemaps. |
(g) Zeilen- und Spaltenüberschriften sind für Datentabellen zu kennzeichnen. | Ja, autorengesteuert | Studio hat keine integrierten Tabellenobjekte. In Tabellenform dargestellte Daten können mit dem entsprechenden Alternativtext angepasst werden. |
(h) Es werden Markups verwendet, um Datenzellen und Überschriftenzellen für Datentabellen zuzuordnen, die zwei oder mehr logische Ebenen von Zeilen- oder Spaltenüberschriften verwenden. | Nicht zutreffend | Studio hat keine integrierten Tabellenobjekte. PowerPoint-Tabellen werden als Bilder veröffentlicht und können mit dem entsprechenden Alternativtext angepasst werden. |
(i) Rahmen erhalten Texttitel, welche die Rahmenidentifikation und Navigation erleichtern. | Nicht zutreffend | Studio erstellt keine Rahmen. |
(j) Seiten sind so zu entwerfen, dass der Bildschirm nicht mit einer Frequenz höher als 2 Hz und niedriger als 55 Hz flackert. | Ja | Standardmäßig erstellt Studio keine Inhalte, bei denen der Bildschirm mit einer Frequenz höher als 2 Hz und niedriger als 55 Hz flackert. |
(k) Es wird eine Nur-Text-Seite mit entsprechenden Informationen oder Funktionen bereitgestellt, damit die Website den Vorschriften in diesem Teil entspricht, wenn die Einhaltung auf andere Art und Weise nicht möglich ist. Der Inhalt der Nur-Text-Seite wird aktualisiert, sobald sich die primäre Seite ändert. | Ja, autorengesteuert | In Studio können Kursautoren Nur-Text-Versionen ihrer Kurse erstellen. |
(l) Wenn Seiten Skriptsprachen zur Anzeige von Inhalten oder zum Erstellen von Elementen der Benutzeroberfläche nutzen, werden die Informationen aus dem Skript mit funktionalem Text gekennzeichnet, der von der Unterstützungstechnologie gelesen werden kann. | Ja | Inhaltselemente in Studio umfassen funktionalen Text, der von der Unterstützungstechnologie gelesen werden kann. |
(m) Wenn eine Webseite ein Applet, ein Plug-in oder eine andere Anwendung auf dem Clientcomputer erfordert, um den Seiteninhalt zu interpretieren, muss die Seite einen Link zu einem Plug-in oder Applet bereitstellen, das §1194.21 (a) bis (l) entspricht. | Ja | Wenn die Person, die mit einem in Studio entwickelten Kurs interagiert, nicht über das richtige Plug-in verfügt, stellt Studio einen Link zum Plug-in bereit, das §1194.21 (a) bis (l) entspricht. |
(n) Wenn digitale Formulare online ausgefüllt werden sollen, muss das Formular Personen, die unterstützende Technologie verwenden, Zugriff auf die Informationen, Feldelemente und Funktionen zum Ausfüllen und Absenden des Formulars ermöglichen, einschließlich aller Anweisungen und Hinweise. | Ja, autorengesteuert | Formularsteuerelemente stellen der Unterstützungstechnologie alle Daten zur Verfügung. Die Person, welche den Kurs in Studio erstellt, kann Anweisungen und Hinweise bereitstellen. |
(o) Es gibt eine Methode, mit der Benutzer wiederkehrende Navigationslinks überspringen können. | Ja, autorengesteuert | Personen, welche die Kurse in Studio erstellen, haben uneingeschränkte Kontrolle über das Navigationsdesign. |
(p) Wenn eine zeitnahe Antwort erforderlich ist, wird der Benutzer benachrichtigt und hat genügend Zeit, um mehr Zeit anzufordern. | Ja | Zeitlich festgelegte Antworten sind optional. Wenn sie aktiviert sind, wird die Person, die mit einem in Studio entwickelten Kurs interagiert, benachrichtigt und erhält genügend Zeit. |
1194.24 Video- und Multimediaprodukte
Kriterien | Unterstützt | Erläuterungen |
(a) Alle analogen Fernsehbildschirme mit mindestens 13 Zoll und Computerausrüstung, die analoge Fernsehempfänger oder Anzeigeschaltungen enthält, muss mit einem Bildunterschrift-Decoder ausgestattet sein, der entsprechend Untertitelsignale aus Rundfunk- und Kabelübertragungen, Videos und DVDs empfängt, decodiert und anzeigt. Sobald möglich, jedoch nicht nach dem 1. Juli 2002, müssen digitale Breitbildfernseher (DTV) mit mindestens 7,8 Zoll vertikaler Breite, DTV-Geräte mit herkömmlichen Bildschirmen mit mindestens 13 Zoll vertikaler Breite und eigenständige DTV-Tuner, unabhängig davon, ob sie mit Bildschirmen ausgestattet sind, sowie Computerausrüstung, die DTV-Empfänger oder Anzeigetechnik enthält, mit einem Bildunterschrift-Decoder ausgestattet sein, der entsprechend Untertitelsignale aus Rundfunk- und Kabelübertragungen, Videos und DVDs empfängt, decodiert und anzeigt. | Nicht zutreffend | Studio enthält keine Anzeigehardware. |
(b) TV-Tuner, einschließlich Tunerkarten für die Verwendung in Computern, müssen mit einer zweiten Audioprogramm-Wiedergabe ausgestattet sein. | Nicht zutreffend | Studio enthält keine Anzeigehardware. |
(c) Alle Schulungs- und Informationsvideo- und Multimediaproduktionen, welche die Aufgaben der Agentur unterstützen, müssen unabhängig vom Format, Sprache oder anderen Audioinformationen, die für das Verständnis der Inhalte notwendig sind, offene oder geschlossene Untertitel enthalten. | Ja, autorengesteuert | In Studio können Kursautoren Text mit Audioinhalten synchronisieren. |
(c) Alle Schulungs- und Informationsvideo- und Multimediaproduktionen, welche die Aufgaben der Agentur unterstützen und visuelle Informationen enthalten, müssen unabhängig vom Format die für das Verständnis der Inhalte notwendigen Informationen als Audiobeschreibung enthalten. | Ja, autorengesteuert | In Studio können Kursautoren Text oder Audio mit Video synchronisieren, mit einigen Beschränkungen. |
(e) Die Anzeige oder Darstellung der alternativen Textpräsentation oder von Audiobeschreibungen kann vom Benutzer ausgewählt werden, wenn sie nicht permanent ist. | Ja, autorengesteuert | In Studio können Kursautoren alternativen Text und Audiobeschreibungen anzeigen. |
1194.31 Funktionale Leistungskriterien
Kriterien | Unterstützt | Erläuterungen |
(a) Es ist mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus vorhanden, der keine Benutzersicht oder Unterstützungstechnologie erfordert, die von blinden oder sehbehinderten Personen verwendet wird. | Ja, autorengesteuert | Studio unterstützt Unterstützungstechnologien wie z. B. den JAWS-Bildschirmleser. Auf die meisten Elemente kann über die Tastatur zugegriffen werden und sie bieten genügend Informationen, damit sie von der Unterstützungstechnologie gelesen werden können. Zu den Ausnahmen gehören Drag-and-Drop- und Hotspot-Interaktionen. |
(b) Es ist mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus vorhanden, der keine Sehschärfe von mehr als 20/70 erfordert und durch die Zusammenarbeit oder unabhängige Funktion von Audio und vergrößerter Druckausgabe oder Unterstützungstechnologie funktioniert, die von blinden oder sehbehinderten Personen verwendet wird. | Ja, autorengesteuert | Kursautoren können Text auf vielerlei Arten formatieren. Studio unterstützt außerdem Unterstützungstechnologien wie z. B. den JAWS-Bildschirmleser. |
(c) Es ist mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus vorhanden, der kein Hören oder Unterstützungstechnologie erfordert, die von tauben oder schwerhörigen Personen verwendet wird. | Ja, autorengesteuert | Kursautoren können Notizen oder Untertitel zu Folien hinzufügen, die Audio und Video enthalten. |
(d) Wenn Audioinformationen wichtig für die Verwendung eines Produkts sind, muss mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus mit erweiterten akustischen Möglichkeiten oder Unterstützung von Hörgeräten vorhanden sein. | Ja, autorengesteuert | Kursautoren können verbesserte Audioformate für wichtige Audioinformationen bereitstellen. |
(e) Es ist mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus vorhanden, der keine Spracheingabe oder Unterstützungstechnologie erfordert, die von behinderten Personen verwendet wird. | Ja | Studio erfordert keine Benutzerspracheingaben. |
(f) Es ist mindestens ein Betriebs- und Informationsabrufmodus vorhanden, der keine Feinmotorik oder gleichzeitige Aktionen erfordert und der mit eingeschränkter Reichweite und wenig Kraftaufwand funktionsfähig ist. | Ja, autorengesteuert | Der Kursautor kann mindestens einen Betriebsmodus bereitstellen, der keine Feinmotorik oder gleichzeitige Aktionen erfordert. |
Abschnitt 1194.41 Informationen, Dokumentation und Support
Kriterien | Unterstützt | Erläuterungen |
(a) Die Produkt-Supportdokumentation für Endbenutzer erfolgt auf Anfrage kostenlos in alternativen Formaten. | Ja | Endbenutzer können auf die kostenlose Produkt-Supportdokumentation in einer Vielzahl von Formaten zugreifen. |
(b) Endbenutzer erhalten auf Anfrage kostenlosen Zugang zur Beschreibung der Barrierefreiheit und der Kompatibilitätsfunktionen von Produkten in alternativen Formaten oder alternativen Methoden. | Ja | Die Beschreibungen der Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen stehen in einer Vielzahl von Formaten kostenlos bereit. |
(c) Support-Dienste für Produkte sind auf die Kommunikationsbedürfnisse von Endnutzern mit einer Behinderung anzupassen. | Ja | Unsere Support-Dienste für Produkte sind auf die Kommunikationsbedürfnisse von Endnutzern mit einer Behinderung angepasst. |